Begleitung von Kindern

Unseren Mitarbeiter/-innen ist daran gelegen, unseren jungen Patient/-innen und deren Eltern kompetent und umfassend zu helfen, damit sie unsere Klinik so schnell und gesund wie möglich wieder verlassen können. Wir möchten Sie ermuntern sich jederzeit mit Fragen und Wünschen an uns zu wenden, denn alle unsere Bemühungen wären vergebens, wenn Sie uns nicht ihr Vertrauen schenken. Die folgenden Informationen sollen für Sie eine Unterstützung sein.

Wichtiges und Wissenswertes von A bis Z:

Aufnahme

Für die Aufnahme kommen Sie als erstes an unsere Klinik, wo die nötigen Formalitäten erledigt werden. Kompetente Mitarbeiter/-Innen beantworten Ihre Fragen. Im Anschluss an die Aufnahmeuntersuchung durch eine Ärztin / einen Arzt wird die zuständige Pflegeperson auf der Station mit Ihnen ein Erstgespräch führen und Ihnen die wichtigsten Informationen persönlich weitergeben.

Aufnahmekanzlei
Sie werden von uns gebeten, die Aufnahmekanzlei aufzusuchen, wo die weiteren Formalitäten zu erledigen sind. Die Aufnahmekanzlei befindet sich im Aufnahmegebäude. Hier erhalten Sie nähere Informationen bezüglich Kosten des stationären Aufenthaltes, Mitaufnahme der Begleitperson und über Telefonwertkarten.

Ärztliche Auskunft
Fragen an die betreuenden Ärzte sind während der täglichen Visite, in dringenden Fällen natürlich jederzeit möglich.

Pflegerische Auskünfte
oder solche über das allgemeine Wohlbefinden des Kindes erteilt Ihnen die betreuende Pflegeperson jederzeit persönlich. Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht können Auskünfte nur an die Patient/-Innen selbst, deren gesetzlichen Vertreter oder an jene Person, die als auskunftsberechtigt benannt wurde, erteilt werden.

Besuche und Besuchszeiten
Um die notwendige Erholung unserer Patient/-innen und den geregelten Tagesablauf auf unserer Station zu gewährleisten, ist eine individuelle Besuchsregelung notwendig. Eltern oder Erziehungsberechtigte: ganztägig

Geschwister: nur wenn sie gesund sind und keinen Kontakt zu infizierten Personen oder solchen mit Kinderkrankheiten hatten (Melden Sie sich bitte zuerst beim Schwesternstützpunkt).

Angehörige und Freunde: Besuch nach Absprache

Wir bitten Sie, die Mittags- und Nachtruhe für Ihr krankes Kind einzuplanen, da dies für die Genesung von Vorteil ist. Bitte kommen Sie nicht mit mehr als 2 Personen gleichzeitig zu Besuch, um Ihr Kind nicht zu überfordern. Darüber hinaus ist der Platz in den Mehrbettzimmern sehr begrenzt.

Entlassung
Vor der Entlassung führen der Stationsarzt und die zuständige Pflegeperson mit Ihnen und Ihrem Kind ein ausführliches Gespräch über die Behandlung zu Hause und Sie erhalten einen Kurzarztbrief, der neben Diagnose und Therapie auch Termine für die Nachkontrolle beinhaltet.

Fragebogen
Vor der Entlassung bitten wir Sie, den Fragebogen vollständig auszufüllen und in einen der dafür vorgesehenen Briefkästen zu werfen. Sie können ihn aber auch persönlich dem Stationspersonal übergeben. So können wir auf Ihre Anliegen eingehen, Unklarheiten beseitigen und ihre Anregungen berücksichtigen.

Handyverbot
Achtung! In den Patientenzimmern besteht absolutes Handyverbot! Die elektromagnetischen Strahlen stören die hochsensiblen elektronischen Geräte. In jedem Zimmer ist ein Festnetzanschluss vorhanden. Telefonwertkarten für die Zimmertelefone erhalten Sie in der Aufnahmekanzlei.

Hygiene
Zum Wohle Ihres Kindes bitten wir Sie, die hygienischen Richtlinien in Absprache mit dem Pflegepersonal/Ärzten einzuhalten. Wir ersuchen Sie um Ordnung und Sauberkeit in den Patient/-innenzimmern. Bitte bringen Sie keine Tiere mit! Topfpflanzen sind ebenfalls aus hygienischen Gründen nicht erlaubt!

Mitaufnahme der Begleitperson
Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem Kind aufgenommen zu werden. Auskunft bezüglich Kosten erhalten Sie in der Aufnahmekanzlei.

Rauchen
In den Gebäuden der Landeskliniken ist Rauchen generell verboten. Die Möglichkeit besteht nur im Freien in den gekennzeichneten Zonen. Rauchen beeinträchtigt Ihre Gesundheit. Wir ersuchen Sie daher, darauf zu verzichten!

Rechtliche Aspekte
Während Ihrer Anwesenheit/Mitpflege Ihres Kindes als Begleitperson, obliegt Ihnen die Aufsichtspflicht. Sie sind nur dann davon entbunden, wenn Sie Ihre Abwesenheit dem Pflegepersonal melden.
Wenn Sie mit Ihrem Kind im Krankenhausgelände (nach ärztlicher Rücksprache) spazieren gehen, sind Sie in diesem Bereich unfallversichert.
Bei Verlassen des Krankenhausgeländes mit Ihrem Kind sind Sie im Falle eines Unfalles selbst haftbar. Die Ihnen zugeteilte Pflegeperson unterstützt Sie professionell und berät Sie bei der Pflege Ihres Kindes. Sollten Sie die pflegerischen Aufgaben alleine an Ihrem Kind übernehmen, bitten wir Sie, sich im Falle von Unklarheiten oder Zweifel sofort an das Pflegepersonal zu wenden.
Dem Pflegepersonal obliegt während des stationären Aufenthaltes Ihres Kindes auch die Kontrollpflicht: bei der allgemeinen Pflege (Haut,- Harn- und Stuhlkontrolle etc.) und bei der speziellen Pflege (Medikamentengabe, Verbandkontrolle etc.).
Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis!

Für herbeigeführte Schäden (Mobiliar, Spielzeug etc.), die während Ihrer Anwesenheit/ Mitpflege durch Ihr Kind oder ein Besucherkind, für welches Sie verantwortlich sind, verursacht werden, tragen Sie die Haftung.

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Letzte Änderung: 01.09.2022
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