Pflege

Das Pflegepersonal betreut Sie nach dem letzten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und ist verantwortlich für die Organisation des Stationsalltages. Die individuellen Bedürfnisse werden bei der Pflegeanamnese erhoben und im Pflegealltag, so gut dies möglich ist, berücksichtigt.
Sagen Sie bitte dem Pflegepersonal, wie es Ihnen geht, was Sie sich wünschen, was Ihnen unklar ist oder wovor Sie Angst haben. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen.

Basierend auf dem Pflegemodell nach D. Orem und N. Roper orientiert sich unsere Pflege an den Fähigkeiten und Gewohnheiten der Patientinnen und Patienten mit dem Ziel, ihre Selbstständigkeit zu erhalten bzw. zu fördern. Wir beziehen die Angehörigen mit ein.

Sie wird durch Verantwortungsbewusstsein, Qualitätsstandards, Dokumentation, Pflege mit hoher sozialer Kompetenz und gute Zusammenarbeit im interdisziplinären Team gesichert. Dadurch können wir eine angemessene Pflege bieten. 
Während Ihrer Anwesenheit / Mitpflege Ihres Kindes als Begleitperson obliegt Ihnen die Aufsichtspflicht. Sie sind nur dann davon entbunden, wenn Sie Ihre Abwesenheit dem Pflegepersonal melden.

Wenn Sie mit Ihrem Kind im Krankenhausgelände des Universitätsklinikums (nach ärztlicher Rücksprache) spazieren gehen, sind Sie in diesem Bereich im Falle eines Unfalles versichert. Die Ihnen zugeteilte Pflegeperson ist bemüht, Ihnen professionelle Unterstützung, praktische Anleitung und Beratung bei der Pflege Ihres Kindes zu geben, aber auch vorbeugend (präventiv) zu handeln. Sollten Sie die pflegerischen Aufgaben alleine an Ihrem Kind übernehmen, bitten wir Sie, sich  im Falle von Unklarheiten oder Zweifel sofort an das Pflegepersonal zu wenden.

Dem Pflegepersonal obliegt während des stationären Aufenthaltes Ihres Kindes auch die Kontrollpflicht:

  • der Allgemeinen Pflege (z. B. Hautkontrolle, Harn- und Stuhlkontrolle) und
  • der Speziellen Pflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandkontrolle).

Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis.

Für herbeigeführte Schäden (Mobiliar, Spielzeug, etc.), die während ihrer Anwesenheit / Mitpflege durch Ihr Kind oder ein Besucherkind, für welches Sie verantwortlich sind, verursacht wurden, tragen Sie die Haftung.

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Letzte Änderung: 02.04.2024
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