Brustkrebsfrüherkennungsprogramm

Informationen über das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm:

 Brustkrebsfrüherkennungsprogramm

Welche Frauen können am Programm teilnehmen?

  • Alle Frauen ab 40 Jahren, die bei einem am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilnehmenden Krankenversicherungsträger versichert sind, können am Programm teilnehmen.
  • Frauen von 45 bis 69 Jahren gehen mit der e-card, die alle zwei Jahre für die Früherkennungsmammographie freigeschaltet ist, zur Untersuchung.
  • Frauen von 40 bis 44 und ab 70 Jahren melden sich einmalig bei der Serviceline 0800 500 181 oder online zum Programm an und gehen dann alle zwei Jahre mit der e-card zur Untersuchung.

Qualitätsgesicherte Früherkennung von Brustkrebs
Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm „früh erkennen“ ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Sozialversicherung, Ländern und Österreichischer Ärztekammer. Es ersetzt seit 2014 sämtliche Mammographie-Angebote zur Früherkennung von Brustkrebs. Das Programm bietet erstmals systematische, qualitätsgesicherte Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchungen in ganz Österreich. Alle Untersuchungen werden dokumentiert und evaluiert. Frauen ab 40 Jahren können im Rahmen dieses Programms alle zwei Jahre kostenlos zur Früherkennungsmammographie gehen.

Einführung des Mammographie-Screenings nach internationalen Empfehlungen
Vom Rat der Europäischen Union gab es bereits Anfang 2003 die Empfehlung für ein Mammographie-Screening bei Frauen zur Brustkrebs-Früherkennung. Nachdem diese Empfehlung in den meisten europäischen Ländern bereits umgesetzt und Mammographie-Screenings eingeführt worden sind, wurde das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm Anfang 2014 implementiert.

Auch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat (zuletzt im Herbst 2014) für Frauen von 50 bis 69 Jahren die Teilnahme an einem Mammographie-Screening alle 2 Jahre empfohlen.

Qualitätsgesichertes Programm löst opportunistisches Screening ab – Verbesserung der Qualität bei Mammographie
Im Gegensatz zum bisher üblichen opportunistischen Screening, war es wichtig auch in Österreich ein einheitliches Vorgehen zu definieren und hohe Qualitätsstandards hinsichtlich der Früherkennungsmammographie zu gewährleisten sowie die Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren und zu evaluieren.

Im Rahmen des opportunistischen Screenings war dies bis zur Einführung des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms nicht der Fall; Frauen wurden in unterschiedlichen Intervallen und in unterschiedlichem Alter zur Mammographie überwiesen, auch gab es keine verbindlichen Qualitätsstandards. Daher hat die Einführung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms maßgeblich dazu beigetragen, die Qualität bei Mammographien in Österreich wesentlich zu verbessern.

Hohe Qualitätsstandards
Die Untersuchungen werden ausschließlich von qualitätsgeprüften Radiologie-Einrichtungen durchgeführt:

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Standorte werden laufend geschult.
  • Die Radiologinnen und Radiologen sind mit dem Zertifikat Mammadiagnostik der Österreichischen Ärztekammer ausgezeichnet.
  • Es werden nur moderne, digitale Geräte verwendet, die laufend technisch überprüft werden.
  • Die Mammographiebilder werden nach dem 4-Augen-Prinzip immer von zwei Radiologinnen bzw. Radiologen ausgewertet.

Diese Maßnahmen tragen zu einer besseren Qualität der Untersuchung und der Diagnose bei.

Niederschwelliger Zugang
Ein wichtiges Merkmal des neuen Programms ist auch der niederschwellige Zugang: Die Früherkennungsmammographie kann mit der e-card – ohne ärztliche Zuweisung – in Anspruch genommen werden.
Zertifizierte Untersuchungseinrichtungen in ganz Österreich
Rund 180 radiologische Standorte führen die Früherkennungsuntersuchungen für das Programm durch. Dadurch stehen den Frauen qualitätsgeprüfte Untersuchungseinrichtungen flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung.

Kontakt
Telefon-Serviceline 0800 500 181 Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr (kostenfrei aus ganz Österreich)
 
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: früh-erkennen

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Letzte Änderung: 15.04.2024
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