Unfallchirurgische Gesichtschirurgie

Bei vielen Unfällen sind auch Gesichtsverletzungen zu behandeln. Diese reichen von ab- oder ausgeschlagenen Zähnen über kleinere Lippenverletzungen sowie Unter- und Oberkieferbrüchen bis hin zu komplexen Gesichtsverletzungen mit Knochen- und Weichteilbeteiligung, wobei es oft auf eine rasche und exakte Erstversorgung ankommt.

Aufgrund der geographischen Lage von Salzburg ist unsere Abteilung sehr häufig Anlaufstelle von Patienten mit Gesichtsverletzungen aus dem Schi- und Radsport. Viele Patienten werden nach Verkehrsunfällen von der Unfallchirurgie der SALK aber auch von umliegenden Krankenhäusern im In- und Ausland an unsere Abteilung überwiesen, um die Gesichtsverletzungen zu versorgen.

Es werden bei uns nicht nur Erstversorgungen durchgeführt, sondern auch die Nachbetreuung dieser Patienten liegt uns sehr am Herzen. Es wird für jeden Patienten individuell ein bestmöglicher Behandlungsplan erstellt und durchgeführt. Dabei ist auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Unfallchirurgie, Hals-, Nasen- Ohrenabteilung, Augenabteilung, Kinderchirurgie und anderen Abteilungen sehr wichtig und wird bei uns sehr gefördert.

Die Erstanlaufstelle bei Unfällen mit Gesichtsbeteiligung ist unsere Ambulanz. Von hier aus werden die Patienten dem OP zugeführt oder ambulant weiterbehandelt, je nach Art und Schweregrad der Verletzung.

Unsere Abteilung verfügt außerdem über einen eigenen DVT (Digitaler Volumen Tomograph), welcher nicht nur eine geringere Strahlenbelastung im Vergleich mit einem herkömmlichen CT (Computertomograph) für die Patienten bedeutet, sondern auch eine raschere und exaktere Abklärung von Frakturen.

Die unfallchirurgische Gesichtschirurgie hat bei uns einen sehr großen Stellenwert und wird mit einem hohen personellen und technischen Aufwand betrieben. Es wird eine Vielzahl an verschiedenen Verletzungen versorgt und nachbetreut. Aufgrund der Möglichkeiten aus der ästhetischen und rekonstruktiven Gesichtschirurgie werden bestmögliche Ergebnisse erzielt.

 

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Letzte Änderung: 27.06.2023
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