Organscreening

Organscreening (SSW 18-22):

Das Organscreening (Feinultraschall) sollte idealerweise zwischen 18. und 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. So wird die zeitgerechte Entwicklung des Kindes ebenso wie die Anatomie der kindlichen Organe inklusive des Herzens (Echokardiographie) beurteilt. Zudem bietet der Ultraschall die Möglichkeit, indirekte Hinweiszeichen (sog. „Softmarker“) auf genetische Erkrankungen des Kindes zu entdecken und ggf. eine weitere Abklärung durch eine Punktion (Fruchtwasser, Nabelschnurblut, selten auch Organpunktionen) zu veranlassen, sofern die werdenden Eltern die genetische Fragestellung behandelt haben wollen.

Die Bestimmung des Blutflussmusters in den Arterien der Gebärmutter kann Hinweise für einen komplizierten Schwangerschaftsverlauf (Präeklampsie, Schwangerschaftshochdruck, beginnende Unterversorgung des Kindes, bzw. vorzeitige Lösung des Mutterkuchens) liefern und zu engmaschigeren Kontrollintervallen veranlassen (Dopplersonographie).  


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