Was ist nach einer Magnetresonanztomographie (MR) zu beachten?
Für eine Magnetresonanztomographie (MR) ist ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nicht notwendig.
Der Patient muß ausreichend und für ihn verständlich über die Untersuchung aufgeklärt werden. Das Aufklärungsblatt und somit die Einverständniserklärung muß von Seiten des Patienten unterschrieben werden.
Es ist darauf zu achten, den Patienten bezüglich Herzschrittmacher und anderen Metallteilen (wie z.B. Prothesen, OP-Clips, Granatsplitter, Herzklappen,...) im Körper zu befragen, da in diesen Fällen eine Untersuchung unter Umständen nicht vorgenommen werden kann.
Der Patient muß darauf hingewiesen werden, alle metallischen Gegenstände vor der Untersuchung in der Kabine abzulegen. Uhren, elektronische Geräte, Checkkarten und andere Chipkarten dürfen nicht in den Untersuchungsraum mitgenommen werden, da diese dadurch unbrauchbar gemacht werden.
Patienten mit Platzangst müssen dies dem radiologisch technischen Personal vor Beginn der Untersuchung mitteilen, um eventuell nötige Vorbereitungen und Maßnahmen (z.B. das Spritzen eines Beruhigungsmittels) treffen zu können.
Bei speziellen Fragestellungen (z.B. Gallendiagnostik) ist es von Nöten, dass der Patient nüchtern zur Untersuchung erscheint (Rückfragen an unserem Institut).
Unter Umständen ist die Gabe eines Kontrastmittels während der Untersuchung erforderlich. In diesem Fall ist von Seiten der Station ein gut funktionierender venöser Zugang (Venflon) zu legen. Bei ambulanten Patienten geschieht dies durch einen Radiologen.
Im Falle einer Beruhigungsmittelverabreichung ist darauf hinzuweisen, dass dieses die Reaktionsfähigkeit und somit die Fahrtüchtigkeit einschränkt.
Ansonsten ist keine spezielle Nachsorge zu beachten.








