Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Bildungsmanagements 2023

1. Allgemeines
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Bildungsmanagements im Bildungszentrum der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (SALK).
1.2. Mit dem Bildungsprogramm bieten die SALK sowohl allen SALK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch externen Interessierten, die im Gesundheits- und Sozialbereich sowie Verwaltungsbereich tätig sind, die Möglichkeit, Veranstaltungen des Bildungsmanagements zu besuchen.
Besteht kein dienstliches Interesse, so können SALK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch als Selbstzahlerinnen und Selbstzahler an den Veranstaltungen teilnehmen.

2. Anmeldung
2.1. SALK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen um Genehmigung der Dienstfreistellung und Kostenübernahme bei dem/der Dienstvorgesetzten an. Danach erfolgt die Anmeldung für die Bildungsmanagementveranstaltungen online unter www.salk.at/bildung. Für Pflegemitarbeiterinnen und Pflegemitarbeiter LKH erfolgt beides elektronisch über www.salk.at/bildung.
2.2. Externe Interessierte, die nicht aus den Häusern der SALK kommen, sowie SALK-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sind, können sich ebenso online (www.salk.at/bildung) unter Button Externe TeilnehmerInnen anmelden.
2.3. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge  ihres Eintreffens berücksichtigt.
2.4. Anmeldeschluss bei internen Veranstaltungen: bis 4 Wochen vor Kurstermin bzw. bei freien Plätzen bis 1 Woche vor Kursbeginn; Anmeldeschluss für externe Veranstaltungen: bis 8 Wochen vor Kurstermin bzw. bei freien Plätzen bis 2 Wochen vor Kursbeginn; sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.
2.6. Anmeldebestätigung: Anmeldebestätigung: Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine automatisierte Anmeldebestätigung per E-Mail. Eine ergänzende Einladung mit Hinweis zum Veranstaltungsort und Raum erfolgt circa drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

3. Veranstaltungsabsage und -änderung
3.1. Das Bildungsmanagement behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn abzusagen. In Ausnahmefällen sind auch kurzfristigere Absagen durch begründeten Ausfall der Referentinnen und Referenten oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen möglich. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. .
3.2. Bei Absage durch den Veranstalter wird eine bereits einbezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe rückerstattet. Ein Ersatz für darüber hinausgehende Aufwendungen jeder Art (z.B Fahrtkosten, Reisekosten etc.) ist ausgeschlossen.
3.3. Personelle Veränderungen hinsichtlich der angeführten Referentinnen und Referenten sind möglich.
3.4. Änderungen in Bezug auf die Veranstaltungsorte sind aus organisatorischen Gründen möglich und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 

4. Abmeldung und Stornierung durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer
4.1. Bei schriftlicher Stornierung der Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden keine Stornogebühren verrechnet. Bei Stornierung ab 4 Wochen vor der Veranstaltung wird, falls keine Ersatzteilnehmerin/kein Ersatzteilnehmer nominiert wird, eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Teilnahmekosten verrechnet. Diese Regelung gilt auch für SLAK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4.2. Bei unbegründetem Abbruch oder Ausschluss aus einer laufenden Bildungsmanagementveranstaltung sowie bei unbegründetem Fernbleiben von SALK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Veranstaltung in der Dienstzeit absolvieren, werden die Kosten an die Abteilung verrechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind begründete Dienstverhinderungen und Krankenstand.
4.3. Für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für SALK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sind, erfolgt beim Abbruch oder Ausschluss aus einer laufenden Bildungsmanagementveranstaltung keine Kostenrückerstattung.
4.4. Erfolgt die Anmeldung zu einer Bildungsmanagementveranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also online oder per E-Mail, steht der Teilnehmerin und dem Teilnehmer als Konsumentin und Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Tagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Bildungsmanagementveranstaltung, die bereits innerhalb dieser 14 Tage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts ist eine eindeutige Rücktrittserklärung an das Bildungsmanagement zu übermitteln, oder die Rücktrittserklärung wird per E-Mail an die Mailadresse bildungsmanagement@salk.at unter Angabe von Veranstaltungstitel, Veranstaltungstermin, Datum der Anmeldung, Name und  Anschrift übermittelt  Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bei Rücktritt vom Vertrag werden alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, erstattet.

5. Bezahlung
5.1. Die Verrechnung der Kosten für SALK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt bei Vorliegen der Genehmigung durch die Dienstvorgesetzte /den Dienstvorgesetzten, über die Innerbetriebliche Leistungsverrechnung und unterliegt den allgemeinen SALK-Richtlinien.
5.2. Externe Teilnehmerinnen/Teilnehmer sowie SALK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sind, erhalten eine Rechnung.  Diese ist bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Die Teilnahme an einer Bildungsmanagementveranstaltung ohne Zahlungseingang ist nicht möglich.

6. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate
Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Gegenteiliges angegeben wurde, erfolgt die Vergabe der Teilnahmebestätigung bzw. des Zertifikats, im Anschluss an die Veranstaltung (die durchgängige Teilnahme vorausgesetzt).

7. Evaluation, Wünsche, Anregungen und Beschwerden
Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Feedbackbogen. Dieser wird von den Referentinnen/Referenten wieder eingesammelt und an das Bildungsmanagement zur Qualitätssicherung bzw. Verbesserung der Veranstaltung weitergeleitet.

8. Datenschutz
Es gilt die Information gemäß Datenschutz-Grundverordnung für Veranstaltungen des Bildungszentrums.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Sofern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht Verbraucherinnen und Verbraucher sind und das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird zur Entscheidung aller mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des für die Stadt Salzburg sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

Aktuelle Themen:

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Letzte Änderung: 10.01.2024
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