
Schmerzen beeinträchtigen das Wohlbefinden und somit die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen oft erheblich. Liest man über Schmerz und Mythos nach, so sagt von Marfo Mc Caffery: „Schmerz ist das, was der Patient angibt, was er als Schmerz definiert“. Das Recht des Patienten auf eine bestmögliche Schmerztherapie ist in der Patientencharta verankert. Die Salzburger Landeskliniken entsprechen mit dem Projekt „Schmerzarmes Krankenhaus“ den Erfordernissen der Patientencharta. Es besteht das Recht des Patienten auf „Schmerzfreiheit“ als Teil der allgemeinen Behandlungspflicht. Nach § 110 StGB ist die Schmerztherapie eine Heilbehandlung. Des Weiteren ist sie eine Versicherungsleistung, die insbesondere auch dann gilt, wenn das Grundleiden nicht weiter behandelbar ist (§ 120 ASVG). Auch in der Patientencharta ist im Art. 7, Abs. 2: bei Behandlung und Pflege der „Gesichtspunkt der bestmöglichen Schmerztherapie besonders zu beachten“.
Ein effizientes Schmerzmanagement führt zu Schmerzreduktion/Schmerzfreiheit und damit zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität der Patient/-innen. Die individuelle Schmerzintensität des Patienten wird regelmäßig vom Pflegepersonal
erfasst (einheitliche Schmerzskala), auf der Fieberkurve der Schmerzverlauf dokumentiert und eine adäquate Schmerztherapie eingeleitet.
Nicolas Leobacher
geboren am 16.05.2012
Wir gratulieren den Eltern und wünschen alles Gute!
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29. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie